drohnen regeln

 Die Kategorien für den Betrieb von Drohnen

 

In der offenen Kategorie können Drohnen ohne Bewilligung eingesetzt werden, wenn sie auf Sicht geflogen werden, unter 120m Höhe bleiben und ein Fluggewicht von maximal 25kg aufweisen. Je nach Gewicht der Drohne gibt es Einschränkungen, wie nahe an unbeteiligte Personen herangeflogen werden darf. Der Pilot muss sich bei der Luftfahrt-Behörde registrieren.

In der speziellen Kategorie werden Drohnen betrieben, für welche eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde-Behörde notwendig ist, beispielsweise wenn sie ausserhalb der Sichtweite des Piloten geflogen werden. Als Drohnen-Pilot in der speziellen Kategorie ist eine theoretische und eine praktische Ausbildung obligatorisch.

Die zulassungspflichtige Kategorie ist für Drohnenflüge mit hohen Sicherheitsanforderungen vorgesehen, beispielsweise für Personentransporte. Drohnen in dieser Kategorie haben eine Grösse von mindestens 3 Metern. Der Umfang der gesetzlichen Bestimmungen unterscheidet sich kaum von der bemannten Luftfahrt.

 

Der Luftraum für Drohnen

Die Kategorien für den Betrieb von Drohnen

 

Die folgenden Erklärungen und Regeln beziehen sich auf die offene Kategorie. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben.

 

 Die wichtigsten EU-Regeln für Drohnen

 

versichert Ich bin ausreichend versichert

Wenn ich eine Drohne fliege, muss ich sicherstellen, dass ich für meinen Flug vorschriftsmässig versichert bin. Bei einem Unfall liegt die Haftung beim Drohnenpiloten. Ich muss für den Schaden, den ich verursacht habe, aufkommen.

datenschutz Ich respektiere die Privatsphäre anderer

Wenn ich eine Drohne fliege, muss ich die Rechtsvorschriften über den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre beachten. Jeder Mensch hat das Grundrecht auf Schutz seiner Privatsphäre, deshalb fliege ich auch nie tief über Privatgrundstücke.

drohnenkarte Ich kenne die Gebietseinschränkungen

Wenn ich eine Drohne fliege, bin ich mir bewusst, wo geflogen werden darf und wo nicht. Die Drohnenkarte hilft mir dabei, mich über Gebietseinschränkungen zu informieren. Sie zeigt jene Gebiete, in denen es verboten oder nur eingeschränkt möglich ist, um meine Drohne zu fliegen.

sicht Ich halte Sichtkontakt

Wenn ich eine Drohne fliege, halte ich Sichtkontakt zu meiner Drohne. Es liegt in meiner Verantwortung, dass ich genügend Distanz zu anderen Luftfahrzeugen halte und rechtzeitig ausweiche, weil sie meine Drohne nicht erkennen können.

menschenansammlungen

 

Ich fliege nicht höher als 120 Meter

 

Wenn ich eine Drohne fliege, halte ich eine maximale Flughöhe von 120m über Grund ein, ausser ich bin im Besitz einer entsprechenden Bewilligung.

menschenansammlungen Ich meide Menschenansammlungen

Wenn ich eine Drohne fliege, darf ich keine unbeteiligten Personen und Meschenansammlungen überfliegen.

 

 Schweiz-spezifische Regelungen >VLK

 

  • Im SIL-Perimeter eines zivilen Flugplatzes respektive im SPM-Perimeter eines militärischen Flugplatzes.
  • Über Vollzugseinrichtungen.
  • Im Umkreis von 500m bei Polizei- und Notfalleinsätzen.
  • Über der Kompressorenstation Ruswil und der Messstation Wallbach.
  • Im Umkreis von 750m um die Kernkraftwerke und das Zwischenlager Würenlingen.

  • Über militärischem Gebiet.

  • In Jagd- und Naturschutzgebieten.
  • Über Schaltanlagen beziehungsweise Unterwerken der Stromversorgung.

Zusätzliche Einschränkungen bei einem Startgewicht ab 250g

 

  • Flugverbot in einem Abstand von weniger als 5km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes.
  • Flugverbot in einer aktiven CTR, sofern dabei eine Höhe von 120m über Grund überstiegen wird.

 

Abstandsregeln zu unbeteiligten Personen und Menschenmengen

 


Offen A1 - Ich darf über unbeteiligte Personen fliegen, sollte dies aber nach Möglichkeit vermeiden.


Offen A2 - Ich darf nicht über unbeteiligte Personen fliegen.


Offen A3 - Der Fernpilot muss einen horizontalen Mindestabstand von 150 m zu Gebieten einhalten, in denen sich zum Zeitpunkt des Einsatzes 10 oder mehr unbeteiligte Personen in einem Radius von 100 m aufhalten.


Die Maximalhöhe beträgt 120 m über Grund

Wer seine Drohne in der offenen Kategorie fliegt, darf eine Maximalhöhe von 120 m über Grund nicht überschreiten.

Findet der Drohnenbetrieb über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen statt, muss die Drohne in einer Entfernung von höchstens 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche gehalten werden.

Muss ein Hindernis überflogen werden, welches höher als 120 m ist, so darf das Hindernis mit einem vertikalen Abstand von maximal 15 m überflogen werden.